Entsendung nach Italien

Die AHK Italien unterstützt deutschsprachige Unternehmen bei der Abwicklung jeglicher Verpflichtungen, die vom italienischen Arbeitnehmerentsendegesetz vorgesehen sind.

Um die Einhaltung des italienischen Entsendegesetzes zu vereinfachen, bietet das AHK Team folgende Dienstleistungen an:

  • Registrierung des Unternehmens auf dem Portal des italienischen Arbeitsministeriums
  • Meldung der Entsendungen
  • Übersetzung der notwendigen Unterlagen durch ausgewählte Partner
  • zustellungsbefugter Ansprechpartner
  • vertretungsbefugter Ansprechpartner für Verhandlungen mit den Sozialpartnern

Wenn Sie die Unterstützungsdienstleistung der AHK Italien in Anspruch nehmen, werden Sie

  • das Verfahren reibungslos und in deutscher bzw. englischer Sprache abwickeln können
  • eine kompetente Antwort zu Ihren Fragen erhalten
  • die Sicherheit haben, die vom italienischen Entsendegesetz vorgesehenen Verpflichtungen korrekt eingehalten zu haben

Bei Verletzungen des Entsendegesetzes drohen Sanktionen i.H.v. 5.580 € bis 18.600 € pro entsandten Arbeitnehmer. Die Sanktionen sind auf 180.000 € gedeckelt, allerdings werden sie bei Rückfälligkeit innerhalb von drei Jahren um 40% erhöht

Gerne können Sie unter folgendem Link das kostenlose Merkblatt der AHK Italien „Arbeitnehmerentsendung nach Italien“ anfordern, das die vom italienischen Entsendegesetz vorgesehenen wichtigsten Verpflichtungen zusammenfasst

Zum Merkblatt