In Zusammenarbeit mit der IHK Saarland
Das italienische Entsendegesetz findet auf im Ausland ansässige Unternehmen Anwendung, die Arbeitnehmer zugunsten eines in Italien ansässigen Unternehmens zur Verfügung stellen. Es sind keine Ausnahmen, weder in Bezug auf die Art der Tätigkeit noch auf die Dauer der Entsendung, vorgesehen. Die entsendenden Unternehmen sind u.a. verpflichtet: sich auf dem Internetportal des italienischen Arbeitsministeriums zu registrieren und die einzelnen Entsendungen zu melden; während der Entsendung und für 2 Jahre nach deren Beendigung bestimmte Unterlagen in italienischer Sprache aufzubewahren, sowie zwei Ansprechpartner in Italien zu ernennen.
Die Sanktionen sind auf 150.000 € gedeckelt.
Im Zuge des Webinars werden die Meldepflichten in Italien vorgestellt. Neben der Darstellung der betroffenen Personen und Tätigkeiten werden auch Hinweise vermittelt, wie die Meldungen vorzunehmen sind.
Programm:
Anwendungsbereich
- Betroffene Unternehmen gem. GvD Nr. 136/16
- Unechte Entsendung
- Geklärte Sachverhalte
Pflichten für deutsche Unternehmen
- Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach italienischem Recht
- Meldung der Entsendung
- Aufbewahrung von Unterlagen
- Ernennung der Ansprechpartner
Sanktionen
Ausfüllanleitungen
- Registrierung des entsendenden Unternehmens
- Meldung der Entsendung
Referentin: Carolina Pajé, Teamleiterin Recht & Steuern, Deutsch-Italienische Handelskammer (AHK Italien)