Die AHK Italien, in Zusammenarbeit mit der IHK für München und Oberbayern und der Partnerkanzlei des Netzwerks “Recht & Steuern” Bonaccorsi Hein & Partner wird praxisorientiert über die wichtigsten Besonderheiten des italienischen Arbeitsrechts (insb. Arbeitsverträge, zulässige Vertragsformen, Kündigung) referieren.
Ein weiterer Schwerpunkt wird die Entsendung der Mitarbeiter nach Italien sein. Hierzu werden die wichtigsten Aspekte des italienischen Entsendegesetzes, auch unter Berücksichtigung der inzwischen geklärten Sachverhalte, zusammengefasst und erläutert.
Programm:
Besonderheiten der arbeitsrechtlichen Vorschriften in Italien
- Einführung: Italienischer Arbeitsmarkt, italienisches Arbeitsrecht und Arbeitgebervorteile bei Anstellung bestimmter Arbeitnehmerkategorien
- Typische Fehlerquellen bei Abschluss eines Arbeitsvertrags
- Gesamtschau der zulässigen Vertragsformen - mit Ausblick auf die Unternehmenskosten
- Möglichkeiten der Kontrolle des Arbeitnehmers und Zuweisung anderer Aufgaben
- Was ist bei der arbeitgeberseitigen Kündigung in Italien zu beachten?
- Die italienische Führungskraft des „Dirigente“ - Unterschiede zum deutscher Geschäftsführer
Avv. und RAin Susanne Hein, Bonaccorsi Hein & Partner, Partnerkanzlei des Netzwerks „Recht & Steuern‟ der AHK Italien
- Mitarbeiterentsendung nach Italien
Anwendungsbereich
Pflichten für deutsche Unternehmen
Sanktione
Meldung der Entsendung – Ausfüllanleitungen
Carolina Pajé, Teamleiter „Recht & Steuern‟, AHK Italien