In Zusammenarbeit mit der IHK Schwaben
Das italienische Entsendegesetz findet auf im Ausland ansässige Unternehmen Anwendung, die Arbeitnehmer zugunsten eines in Italien ansässigen Unternehmens zur Verfügung stellen.
Es sind keine Ausnahmen, weder in Bezug auf die Art der Tätigkeit noch auf die Dauer der Entsendung, vorgesehen.
Die entsendenden Unternehmen sind u.a. verpflichtet: sich auf dem Internetportal des italienischen Arbeitsministeriums zu registrieren und die einzelnen Entsendungen zu melden; während der Entsendung und für 2 Jahre nach deren Beendigung bestimmte Unterlagen in italienischer Sprache aufzubewahren, sowie zwei Ansprechpartner in Italien zu ernennen.
Die Sanktionen sind auf 180.000 € gedeckelt.
Im Zuge des Events werden die Meldepflichten in Italien vorgestellt. Neben der Darstellung der betroffenen Personen und Tätigkeiten werden auch Hinweise vermittelt, wie die Meldungen vorzunehmen sind.
Darüber hinaus wird auf die Besonderheiten des italienischen Umsatzsteuerrechts, die die Abwicklung von Montage- und Bauprojekten in Italien am häufigsten mit sich bringt, eingegangen.