Produktregistrierung

Die Deutsch-Italienische Handelskammer begleitet Unternehmen durch das Registrierungsverfahren von Medizinprodukte in die Datenbank des italienischen Gesundheitsministerium.

Registrierung von medizinischen Produkten in Italien

Um Medizinprodukte auf dem italienischen Markt zu vertreiben, müssen diese durch ein komplexes Registrierungsverfahren in die Datenbank des italienischen Gesundheitsministeriums aufgenommen werden. Schritt für Schritt begleitet das Team der AHK Italien Sie durch das gesamte Registrierungsverfahren und übernimmt vor Ort:

  • Erfassung der Medizinprodukte der Klassen I, II a/b und III.
  • Klassifizierung und Zuteilung des richtigen CND-Codes
  • Eintragung in die Datenbank und die Übertragung ins Repertorio

Wichtig: Mit Dekret des italienischen Gesundheitsministeriums vom 21.12.2009 wurde die Frist zur Registrierung rückwirkend letztmalig auf den 05.05.2009 verlängert. Produkte der Klassen IIa, IIb und III, die seit diesem Datum auf dem italienischen Markt im Umlauf sind, sind registrierungspflichtig. Für ausländische Hersteller ist die Registrierung von Klasse I Medizinprodukten fakultativ.