Das italienische Entsendegesetz sieht vor, dass die entsendenden Unternehmen u.a. verpflichtet sind, sich auf dem Internetportal des italienischen Arbeitsministeriums zu registrieren und die einzelnen Entsendungen zu melden, während der Entsendung und für 2 Jahre nach deren Beendigung bestimmte Unterlagen in italienischer Sprache aufzubewahren sowie zwei Ansprechpartner in Italien zu ernennen.
Es sind keine Ausnahmen, weder in Bezug auf die Art der Tätigkeit noch auf die Dauer der Entsendung, vorgesehen. Die Sanktionen sind auf 150.000 € gedeckelt.
In diesem Webinar wird die AHK Italien die wichtigsten Aspekte des italienischen Entsendegesetzes, auch unter Berücksichtigung der inzwischen geklärten Sachverhalte, zusammenfassen und erläutern und auf Praxistipps für eine korrekte Erfüllung der vorgesehenen Verpflichtungen eingehen.
Referentin: Carolina Pajé, Teamleiter „Recht & Steuern“.