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Webinar
18.09.19: Arbeitnehmerentsendung nach Italien - Leitfaden und Praxistipps
Veranstaltungs-Sprache(n)
Deutsch
Teilnahmegebühr: € 45,00
Kostenlos für Mitglieder der IHK Köln
Beginn
18.09.2019 · 10:00
Ende
18.09.2019 · 11:00

Webinar in Zusammenarbeit mit der IHK Köln

Das italienische Entsendegesetz findet auf im Ausland ansässige Unternehmen Anwendung, die Arbeitnehmer zugunsten eines in Italien ansässigen Unternehmens zur Verfügung stellen. Es sind keine Ausnahmen, weder in Bezug auf die Art der Tätigkeit noch auf die Dauer der Entsendung, vorgesehen. Die entsendenden Unternehmen sind u.a. verpflichtet: sich auf dem Internetportal des italienischen Arbeitsministeriums zu registrieren und die einzelnen Entsendungen zu melden; während der Entsendung und für 2 Jahre nach deren Beendigung bestimmte Unterlagen in italienischer Sprache aufzubewahren, sowie zwei Ansprechpartner in Italien zu ernennen. Die Sanktionen sind auf 180.000 € gedeckelt.

In diesem Webinar wird die AHK Italien die wichtigsten Aspekte des italienischen Entsendegesetzes, auch unter Berücksichtigung der inzwischen geklärten Sachverhalte, zusammenfassen und erläutern und auf Praxistipps eingehen.

Programm

1. Anwendungsbereich

  • Betroffene Unternehmen gem. GvD Nr. 136/16
  • Unechte Entsendung
  • Bereits geklärte Sachverhalte: Montagearbeiten, Messen, Subunternehmen, Güterkraftverkehr und Kabotage

2. Pflichten für deutsche Unternehmen

  • Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach italienischem Recht
  • Meldung der Entsendung
  • Aufbewahrung von Unterlagen
  • Ernennung eines Ansprechpartners mit Zustellungswohnsitz in Italien
  • Ernennung eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners

3. Sanktionen

4. Meldung der Entsendung – Ausfüllanleitungen

  • Registrierung des entsendenden Unternehmens
  • Meldung der Entsendung

Referentin: Dott.ssa Carolina Pajé, Team Leader „Recht & Steuern“.

 

Claudia Passuello

Claudia Passuello

Senior Project Manager - Recht & Steuern