Ust. Direktidentifizierung

Die Deutsch-Italienische Handelskammer bietet eine umfassende Unterstützungsdienstleistung bei der Direktidentifizierung und Behandlung von Steuerpflichten, die aus Tätigkeiten in Italien entstehen.

Welche Tätigkeiten sind in Italien steuerpflichtig*?

  • Internethandel (E-commerce)
  • Verkauf von Waren an Privatpersonen, (z.B. B2C-Messen)
  • Verkauf von Waren mit Zwischenlagerung in Italien
  • Durchführung von Seminaren für Privatpersonen

*es handelt sich dabei um einige Beispiele

 

In diesen Fällen verlangt das italienische Finanzamt eine steuerrechtliche Registrierung Ihres Unternehmens. Das Registrierungsverfahren muss vor dem Tätigen der Umsätze abgeschlossen sein.

Das AHK Team bietet Ihnen folgende Leistungen an:

  • Prüfung einer Registrierungspflicht Ihrer Geschäftstätigkeit
  • Beratung zu spezifischen steuerlichen Anfragen, die evtl. zu einer Steuerpflicht Ihres Unternehmens in Italien führen können
  • Unterstützung im Verfahren der Registrierung zu USt-Zwecken in Italien (Prüfung und Übermittlung der erforderlichen Unterlagen an das zuständige italienische Finanzamt)
  • Abgabe der regelmäßigen Umsatzsteuererklärungen und Meldungen
  • Ansprechpartner für das italienische Finanzamt für jegliche Rückfragen
  • Infostelle für alle steuerlichen Neuigkeiten, die in Italien eingeführt werden und die für Ihre Geschäftstätigkeit eine Bedeutung haben können