Mwst. Rückerstattung

Die Deutsch-Italienische Handelskammer unterstützt deutsche Unternehmen bei der Rückerstattung der italienischen Mehrwertsteuer.

Hat Ihr Unternehmen in Italien Ausgaben getätigt, wofür Ihnen Rechnungen mit ausgewiesener italienischer Mehrwertsteuer erstellt worden sind?

Die AHK Italien kann als kompetenter und erfahrener Vermittlungspartner beim Umsatzsteuerrückerstattungsverfahren für Sie tätig werden. Das Verfahren gilt für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmer mit Sitz in Deutschland, die in Italien weder eine Betriebstätte unterhalten noch einen Fiskalvertreter benannt haben.

Inhalte und Vorteile unserer Dienstleistung:

  • Übermittlung der benötigten Formulare
  • Beratung über die Verfahrensvoraussetzungen und die erforderlichen Dokumente
  • Überprüfung Ihrer Unterlagen und fristgemäße Einreichung der Anträge bei der zuständigen Behörde
  • Ansprechpartner für eventuelle Anfragen zur Sicherstellung einer reibungslosen Abwicklung