Verpackunsmanagement Italien
Rechtsgrundlage
Die europäische Richtlinie 2004/12/CE bezüglich der Verpackungen von Produkten und Verpackungsabfällen ist im italienischen Recht durch das Gesetzesdekret 152/06 umgesetzt worden.
Verpackungsentsorgung durch CONAI
CONAI ist das einzige italienische Konsortium für die Verpackungsentsorgung. Diesem Konsortium, bei dem zwingend alle in Italien in Verkehr gebrachten Verpackungen gemeldet sein müssen, obliegt in Zusammenarbeit mit weiteren öffentlichen Stellen die Organisation, Verwaltung und Überwachung der Sammlung und Entsorgung der Verpackungsabfälle.
Wie erfolgt die Anmeldung bei CONAI?
Seit 1.1.2011 müssen ausländische Unternehmen zur Anmeldung nur über eine italienische Umsatzsteueridentifikationsnummer verfügen.
Bis Ende 2010 konnten sich ausländische Unternehmen bei CONAI unter der Bedingung anmelden, vorab einen Fiskalvertreter benannt zu haben.
Unsere Dienstleistung
DEinternational Italia Srl bietet den deutschen Firmen mit dem Service "Verpackunsmanagement" eine professionelle Beratung, Assistenz und Vermittlungstätigkeit bei der Entsorgung von Verpackungsabfällen entsprechend der italienischen Gesetzesgrundlage an.







