ElektroG-Service / RAEE Italien
Für wen?
Das Gesetzesdekret Nr. 151 vom 25. Juli 2005 (ElektroG) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten in Italien.
Aus diesem Dekret ElektroG enstehen besondere Pflichten für Hersteller elektrischer oder elektronischer Geräte und für Unternehmen, die Geräte importieren und auf dem italienischen Markt unter der eigenen Marke verkaufen.
Pflichten für Hersteller
- Eintragung in das Register für Hersteller
- Gesetzliche Vertretung in Italien hinsichtlich der Entsorgung von Altgeräten
- Abholung der RAEE Produkte an öffentlichen Sammelstellen
- Abfuhr der Produkte in Behandlungsanlagen
- Entsorgung der nicht mehr zu verwendenden Bestandteile
- weitere Pflichten nach dem italienischen Gesetz über die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Gesetzesdekret Nr. 151 vom 25. Juli 2005)
Unsere Dienstleistung
DEinternational Italia Srl leistet den deutschen Firmen Assistenz bei der Entsorgung von in den italienischen Markt eingeführten Elektro- und Elektronikgeräten.
Diese Assistenz wird durch die Zusammenarbeit mit den in Italien tätigen Entsorgungskonsortien geleistet.
Weitere Informationen
Detaillierte Auskünfte entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt RAEE.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zum Thema.









