Schiedsverfahren
Warum?
Streiten kostet Geld! Die Streitentscheidung durch die staatlichen Gerichte ist mit Nachteilen verbunden, wie z.B. lange Verfahrensdauer, fremde Sprache, Öffentlichkeit der Termine, etc.. Diese Nachteile werden durch ein Schiedsverfahren vermieden.
Unsere Dienstleistung
Für Streitigkeiten zwischen Unternehmen im deutsch-italienischen Wirtschaftsumfeld bietet DEinternational Schiedsverfahren nach der Schiedsverfahrensordnung der Deutsch-Italienischen Handelskammer an. Die Schiedsverfahrensordnung der Deutsch-Italienischen Handelskammer ist auf eine schnelle, kostengünstige und effektive Streiterledigung ausgelegt. Sie sieht bspw. vor
- die Entscheidung durch einen Einzelschiedsrichter , wenn die Parteien nichts Gegenteiliges bestimmt haben.
- ein Schiedsverfahren in zwei Instanzen, wenn die Parteien Bedenken gegenüber dem Schiedsverfahren als endgültiges Verfahren in einer Instanz haben und eine größere Rechtssicherheit wünschen.
Zudem hält die DEinternational Italia Srl, als Sekretariat des Verfahrens eine Vorschlagsliste mit Schiedsrichtern bereit, die in den verschiedensten Rechtsgebieten spezialisiert sind und mit den Besonderheiten des deutsch-italienischen Wirtschaftsverkehrs vertraut sind.
Voraussetzungen
Um ein Schiedsverfahren nach der Schiedsverfahrens-
ordnung der Deutsch-Italienischen Handelskammer führen zu können, müssen die Parteien dies in einer Schiedsklausel des betreffenden Vertrages oder in einer besonderen Schiedsvereinbarung bestimmt haben. Sie können sich dazu der Vorschläge der Deutsch-Italienischen Handelskammer für eine Schiedsklausel oder Schiedsvereinbarung (in deutscher, italienischer und englischer Sprache) bedienen.
Weitere Dokumente:
- Verfahrensordnung des Schiedsrats
- Zusammensetzung des Schiedsrats
- Mustererklärung für Schiedsrichter
- Gebühren- und Honorarordnung
Sind Sie an der Schiedsrichterliste interessiert, können Sie diese hier anfordern:







