Rückvergütung Umsatzsteuer Italien
Für wen?
Das Verfahren zur Rückvergütung der Umsatzsteuer in Italien gilt für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmer mit Sitz in Deutschland, die in Italien weder eine Betriebsstätte unterhalten noch einen Fiskalvertreter benannt haben.
Vorteile unserer Dienstleistung
Wir übermitteln Ihnen die entsprechenden Formulare zur Rückvergütung der Umsatzsteuer in Italien, beraten Sie über die Verfahrensvoraussetzungen und erforderlichen Dokumente, überprüfen diese und reichen den Antrag bei der zuständigen Behörde fristgemäß ein.
Wir stehen als direkter Ansprechpartner für eventuelle Anfragen zur Verfügung und kümmern uns um eine reibungslose Abwicklung.
Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen
- das von Ihnen unterschriebene und mit Ihrem Firmenstempel versehene Auftragsformular
- die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht
- die von Ihnen unterschriebene Erklärung
- Ihre USt-Ident-Nr. = DE+neun Ziffern
- Ihre Bankverbindung
- eine aktuell gültige Unternehmerbescheinigung Ihres Finanzamtes
- die Rechnungen
Ablauf
Die Erstattung der Umsatzsteuer erfolgt durch die italienische Staatskasse direkt auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung. Die Erstattung sollte innerhalb von circa sechs Monaten gewährleistet sein. Die im Auftrag festgelegte Provision für unsere Vermittlungstätigkeit berechnen wir Ihnen nach Eingang des erstatteten Betrags.
Fristen
Der Antrag zur Rückvergütung der Umsatzsteuer muss spätestens am 30. September des folgenden Jahres bei der zuständigen Erstattungsstelle gestellt werden. Eine Fristverlängerung ist nicht vorgesehen.
Um eine gründliche Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten, bitten wir Sie, uns Ihre Unterlagen umgehend, jedoch spätestens bis zum 15. Mai zukommen zu lassen.







