USt-Direktidentifizierung in Italien
Für wen?
Sie wollen in Italien umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigen, wie z.B. die Organisation der Messeteilnahme für Dritte oder grundstücksbezogene Leistungen?
Die Steuerpflichten in Italien sehen vor, dass Sie sich vor dem Tätigen der Umsätze als Umsatzsteuersubjekt in Italien direkt identifizieren lassen oder einen Fiskalvertreter benennen. Zwar erlaubt die italienische Steuerverwaltung auch die nachträgliche Registrierung bzw. Benennung eines Fiskalvertreters, jedoch sind daran Geldbußen geknüpft.
Unser Angebot
DEinternational Italia Srl unterstützt deutsche Unternehmen im Verfahren der Direktidentifizierung zu USt-Zwecken in Italien und bei der Abgabe der regelmäßigen Erklärungen.
Erforderliche Unterlagen
- das Auftragsformular
- italienisches Formular ANR/3
- beglaubigte Kopie des Personalausweises des Vertretungsberechtigten
- Unternehmerbescheinigung des zuständigen deutschen Finanzamts
- Handels- oder Gewerberegisterauszug
- eine vom Vertretungsberechtigten unterzeichneten Erklärung mit
- Angabe des Geschäftsgegenstandes
- Angabe der in Italien beabsichtigten Geschäftstätigkeit
- Grund der Antragstellung
- Nennung der voraussichtlichen Kunden in Italien
Weitere Informationen zur USt-Direktidentifizierung in Italien und zu unseren Dienstleistungen sowie die erforderlichen Formulare übermitteln wir Ihnen gerne!









